umwelt-online: AVV - Abfallverzeichnis-Verordnung ...
2.2.1Ein Abfall wird im Abfallverzeichnis als gefährlich eingestuft, wenn dieser Abfall relevante gefährliche Stoffe enthält, aufgrund derer er eine oder mehrere der in Anhang IIIder Richtlinie 2008/98/EG aufgeführten gefahrenrelevanten Eigenschaften HP 1bis HP 8 oder HP 10bis HP 15 aufweist.